Da die Übertragung des Signals per Funk erfolgt, ist die Nutzung drahtloser Mikrofone und Mikrofonanlagen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gesetzlich geregelt. Die Zulassungen gelten grundsätzlich nur für die Bundesrepublik Deutschland. Die Sender besitzen die Allgemeine Zulassung und benötigen keine weitere Frequenzzuteilung durch die entsprechende Regulierungsbehörde (Bundesnetzargentur). Die drahtlosen Mikrofonsysteme im Frequenzbereich 175 Mhz bis 223 Mhz besitzen die Zulassung, jedoch ist eine Frequenzzuteilung bei der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde zu beantragen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Bedienungsanleitung beachten !
Die zulässige Strahlungsleistung liegt im UHF-Bereich bei 20mW, im VHF-Beriech bei 10mW (Herstellerangelegenheit). Anmelde- und gebührenfrei sind Frequenzen zwischen 863 und 865 MHz Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2013 befristet. (bedingt an Nutzergruppen auch 838...862Mhz) bei einer max. Leistung von 10mW, die auch für Garagenöffner, Funkkopfhörer etc. freigegeben sind die Kanäle 62 und 63 (798-814 MHz) sind für die allgemeine Benutzung freigegeben, jedoch Anmelde- und Gebührenpflichtig weitere Frequenzen in den Kanälen 61, 67, 68 und 69 werden nur für bestimmte Nutzergruppen (Theater, Messen, Stadthallen u.ä.) genehmigt. Genehmigungen für VHF-Frequenzen sind immer standortbezogen, kann aber unter Umständen je nach Bedarf für unterschiedliche Nutzungsradien erteilt werden. Möglich kann hier alles sein, von der räumlichen Anwendung bis z. B. ein gesamter Landkreis. Genehmigungen für UHF-Frequenzen können, je nach Fall, sowohl standortbezogen, als auch bundesweit erteilt werden. Funkanlagen im Verleih müssen vom Eigentümer angemeldet sein, bei Großveranstaltungen sollte man sich vorher mit dem Veranstalter in Verbindung setzten. Ein Leiher muss also normal nichts anmelden. Bei Störungen muß man auf andere Frequenzen ausweichen, eine Standardlösung gibt es nicht. Da wir für diese Angaben keine Garantie übernehmen können.
Wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Fragen direkt an die Regulierungsbehörde unter Telefon: 01805-1010-00 unter Angabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie die Nummer Ihrer regional zuständigen Behörde. Weitere Infos unter www.Bundesnetzargentur.de - Direkte Links hierzu :
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/FrequenzzuteilungAntraege/NoemL_NichtOeffMobilerLandfunk/DrahtloseMikrofoneBasepage.html?nn=52796
Allg. Übersicht der Frequenzbereiche von Funkmikrofonen in den Bereichen 32Mhz....174-230Mhz....470-790Mhz....790-862Mhz.....863-865Mhz....1785-1800Mhz unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/123924/publicationFile/2729/FreqNutzKonzeptPMSEId16321pdf.pdf
Mikrofone im Frequenzbereich 790 - 814 und 838 - 862 MHz :
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38182/publicationFile/2561/FundstelleId4469pdf.pdf
Mikrofone im Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz :
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38184/publicationFile/2546/FundstelleId289pdf.pdf
Mikrofone im Frequenzbereich 1785-1800 MHz :
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38186/publicationFile/2568/FundstelleId5522pdf.pdf
Mikrofone im Frequenzbereich 32,475 bis 34,325 MHz sowie 36,610 bis 38,125 MHz : http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38180/publicationFile/2560/FundstelleId3739pdf.pdf