Gesetzliche Bestimmungen

Industrie, Konzerne, Kommunen und Schulen werden per offener Rechnung beliefert (Faxnachweis erforderlich). Fragen zum Produkt oder eine Beratung ? kein Problem rufen Sie uns einfach an 07362-919093 (9:00 - 18:00Uhr).
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    Wie entsorge ich Akkus und Batterien richtig?

     

    Verbrauchte Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus über einen Vertreiber oder eine von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichtete Rücknahmestelle zu entsorgen.


    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverodnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder deren unmittelbaren Nähe (z.B. in den kommunalen Sammelstellen, Wertstoffhöfe oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können ggf. Batterien auch per Post an uns zurücksenden.


    ***** Bitte entscheiden Sie selbst, ob die Abgabe in einer örtlichen Sammelstelle nicht die für Sie praktischere und günstigere Lösung ist. Sollten Sie die Batterien und Akkus an uns zurücksenden wollen, senden Sie diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse: HENRI-electronic GmbH - SERVICE - Am Stadtgraben 11 - D-73441 Bopfingen *****




    Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer duchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Meist in der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Dies ist die Bedeutung der einzelnen Batteriekennzeichnungen: ist eines der Symbole Pb (= Blei), Hg (= Quecksilber), Cd (= Cadmium) unter einer durchgestrichenen Mülltonne abgebildet, ist diese Batterie schadstoffhaltig.

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    Entsorgung von Elektroaltgeräten gemäß dem ElektroG WEEE

     

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir ab dem 25. November 2005 nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.

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    Information zur Verpackungsverordnung

     

    Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und für deren Wiederverwertung wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um die Verpackung des Produkts oder die Transportverpackung handelt, hat sich unser Unternehmen, zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV, dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Noventiz GmbH (mit Lizenzierungsnummer: 20110348) angeschlossen. * Noventiz GmbH * Dürener Str. 350 * 50395 Köln * Weitere Informationen findenSie unter http://www.noventiz.de

  • Da die Übertragung des Signals per Funk erfolgt, ist die Nutzung drahtloser Mikrofone und Mikrofonanlagen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gesetzlich geregelt. Die Zulassungen gelten grundsätzlich nur für die Bundesrepublik Deutschland. Die Sender besitzen die Allgemeine Zulassung und benötigen keine weitere Frequenzzuteilung durch die entsprechende Regulierungsbehörde (Bundesnetzargentur). Die drahtlosen Mikrofonsysteme im Frequenzbereich 175 Mhz bis 223 Mhz besitzen die Zulassung, jedoch ist eine Frequenzzuteilung bei der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde zu beantragen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Bedienungsanleitung beachten !



    Die zulässige Strahlungsleistung liegt im UHF-Bereich bei 20mW, im VHF-Beriech bei 10mW (Herstellerangelegenheit). Anmelde- und gebührenfrei sind Frequenzen zwischen 863 und 865 MHz Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2013 befristet. (bedingt an Nutzergruppen auch 838...862Mhz) bei einer max. Leistung von 10mW, die auch für Garagenöffner, Funkkopfhörer etc. freigegeben sind die Kanäle 62 und 63 (798-814 MHz) sind für die allgemeine Benutzung freigegeben, jedoch Anmelde- und Gebührenpflichtig weitere Frequenzen in den Kanälen 61, 67, 68 und 69 werden nur für bestimmte Nutzergruppen (Theater, Messen, Stadthallen u.ä.) genehmigt. Genehmigungen für VHF-Frequenzen sind immer standortbezogen, kann aber unter Umständen je nach Bedarf für unterschiedliche Nutzungsradien erteilt werden. Möglich kann hier alles sein, von der räumlichen Anwendung bis z. B. ein gesamter Landkreis. Genehmigungen für UHF-Frequenzen können, je nach Fall, sowohl standortbezogen, als auch bundesweit erteilt werden. Funkanlagen im Verleih müssen vom Eigentümer angemeldet sein, bei Großveranstaltungen sollte man sich vorher mit dem Veranstalter in Verbindung setzten. Ein Leiher muss also normal nichts anmelden. Bei Störungen muß man auf andere Frequenzen ausweichen, eine Standardlösung gibt es nicht. Da wir für diese Angaben keine Garantie übernehmen können.



    Wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Fragen direkt an die Regulierungsbehörde unter Telefon: 01805-1010-00 unter Angabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie die Nummer Ihrer regional zuständigen Behörde. Weitere Infos unter www.Bundesnetzargentur.de - Direkte Links hierzu :



    http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/FrequenzzuteilungAntraege/NoemL_NichtOeffMobilerLandfunk/DrahtloseMikrofoneBasepage.html?nn=52796

    Allg. Übersicht der Frequenzbereiche von Funkmikrofonen in den Bereichen 32Mhz....174-230Mhz....470-790Mhz....790-862Mhz.....863-865Mhz....1785-1800Mhz unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/123924/publicationFile/2729/FreqNutzKonzeptPMSEId16321pdf.pdf

    Mikrofone im Frequenzbereich 790 - 814 und 838 - 862 MHz : http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38182/publicationFile/2561/FundstelleId4469pdf.pdf

    Mikrofone im Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz : http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38184/publicationFile/2546/FundstelleId289pdf.pdf

    Mikrofone im Frequenzbereich 1785-1800 MHz : http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38186/publicationFile/2568/FundstelleId5522pdf.pdf

    Mikrofone im Frequenzbereich 32,475 bis 34,325 MHz sowie 36,610 bis 38,125 MHz : http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38180/publicationFile/2560/FundstelleId3739pdf.pdf

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