Mietgeräte-Preisliste

Henri Mietpreisliste 2022/2023   ( bitte rechtzeitig reservieren )

Leinwände für Beamer oder Tageslichtprojektor

Euro/Tag
zzgl. 19% MwSt.

Stativ-Leinwand Nr 1 mit  2m x 2m  je Tag

Ausstattung:

  • robuster Dreibeinfuß für sicheren Stand
  • stabiler Federrollmechanismus
  • stufenlose Höhenverstellung
  • Tuch - mattweiß
  • Vermietung ohne Notebook und ohne Beamer (bitte gesondert ordern)
  • EDV Order Nummer: 01-040-00080
 

10,00 €

   

Profi-Leinwand Nr 2 mit ALU-Traverse 4,3x3,1m  je Tag

Ausstattung:

  • 1x Aluminiumklapprahmen mit Eckverriegelung
  • aufgebaut in 5 Minuten, daher ideal für Stadthallen etc.
  • höhenverstellbare Oberkante 2,35m - 4,30m
  • 1x Tuch mattweiss mit schwarzem umlaufenden Rand
    für die Aufprojektion von vorne
  • 1x Spezial-Tuch für Rückprojektion 
  • Beide Kino-Tuche werden einfach per Druckknopfverschluß befestigt
  • inkl. kompakter Transportbox mit Rollen
  • Preise sind reine Abholpreise bei uns in Bopfingen  
  • EDV Order Nummer: 01-040-00090 

Abmessungen der Profi-Leinwand Nr 2  = Gesamtabmessung mit den Standfüßen:

  • max. Gesamtbreite 3,13m
  • Höhe: min. 2,35m, max. 4,30m
  • reine Leinwandabmessung 4:3: 3,05m x 2,32m inkl. Rand
  • Transportkoffer mit Rollen: L:130cm, B: 40cm, H:30cm

Vermietung ohne Notebook und ohne Beamer  (bitte gesondert ordern)

40,00 €

Wochenend-
tarif nur

60,00 €

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

Preise in Euro netto zuzüglich 19 % MwSt.

Vertragsbedingungen für Mietverträge der HENRI-electronic GmbH

1) Allgemeines

Vermietungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind. Von diesem Mietvertrag abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung von HENRI-electronic GmbH wirksam. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von HENRI-electronic GmbH schriftlich bestätigt werden.

2) Vertragsgegenstand

HENRI-electronic GmbH gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in diesem Vertrag bezeichneten Geräten. Der Mieter ist zur Zahlung der vereinbarten Mietgebühren verpflichtet. Der Mietschein, der Bestandteil dieses Vertrages ist, spezifiziert mit Angaben über Gerätetyp, Mietdauer, Mietzins und Versicherungswert die Mietsachen. Bei Auftragsstornierungen später als drei Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums, werden 30 % des vereinbarten Mietbeitrages als Stornokosten fällig. Der Zeitraumfaktor wird in diesem Fall neu berechnet. Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Der Mieter ist nur mit schriftlicher Genehmigung von HENRI-electronic GmbH berechtigt, die Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge welcher Art auch immer in Bezug auf die Mietsache mit Dritten abzuschließen.

3) Dauer des Mietvertrages

Die Dauer des Mietvertrages ergibt sich aus dem Mietschein. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter. Die Basis eines Miettages erfolgt über 24h ab Abholungsdatum bzw. an einem reg. A-Tag dann 8h Betriebsdauer.

4) Übergabe und Rückgabe der Mietsache

HENRI-electronic GmbH übergibt dem Mieter die Mietsache gegen Erteilung einer schriftlichen Quittung in den Geschäftsräumen von HENRI-electronic GmbH bzw. am Aufstellungsort.
Verpackungsmaterial und Zubehörteile werden mit übergeben.
Ist ausnahmsweise Versendung der Mietsache vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Mieters und unfrei.
Die Rückgabe hat spätestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter HENRI-electronic GmbH den vereinbarten Mietzins einschließlich aller vereinbarten Nebenkosten weiter sowie aller HENRI-electronic GmbH aus dem Verzug entstehenden Folgekosten. Der letzte Berechnungstag ist der Tag, an dem die Mietsache zurückgegeben wird.

5. Preise und Zahlungsvereinbarungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Miete ist für den vereinbarten Zeitraum jeweils im voraus zu entrichten. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck nicht eingelöst, ist HENRI-electronic GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Mieten zu fordern und vorbehaltlich der HENRI-electronic GmbH sonst zustehenden Rechts den Vertrag zu kündigen.

6. Gewährleistung

HENRI-electronic GmbH leistet Gewähr dafür, dass die vermieteten Anlagen bei Überlassung funktionstüchtig sind und den technischen Beschreibungen entsprechen. Während der Mietzeit auftretende Mängel werden von HENRI-electronic GmbH durch Bereitstellung eines Ersatzgerätes bzw. Reparatur behoben. Diese Leistungen können jedoch nur während der üblichen Arbeitszeiten der Firma HENRI-electronic GmbH erledigt werden.
Sofern die Geräte außerhalb eines Umkreises von 100 km unseres Firmenstandortes eingesetzt werden, erfolgt der Service nur gegen Berechnung von Anfahrt und Arbeitszeit. Von der Haftung ausgeschlossen ist die Software, die z. B. auf Notebooks oder PC installiert ist. Hierfür ist die jeweilig „EULA“ (Vertragsbedingung der Softwareherstellers) gültig; d. h., keinerlei Haftung für Software oder evtl. daraus resultierende Abstürze oder dergleichen.

7. Haftung des Mieters

Für Verluste oder Schäden der Mietsache durch Diebstahl, Brand, Wasser oder höhere Gewalt haftet der Mieter im vollen Umfang. Bitte beachten Sie daher, dass Sie bei Diebstahl der Anlage in der vollen Haftung stehen. Bei Ausstellungen, Präsentationen usw. sollten bzw. müssen Sie die Mietgeräte bei Ihrer Messe- oder Haftpflichtversicherung bitte gesondert mitversichern. Für Mietgeräte z. B. Notebooks im Ausland (alles außer BRD) haftet der Mieter für alle Schäden in vollem Umfang.

8. Haftung von HENRI-electronic GmbH

HENRI-electronic GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Mietsache entstehen, es sei denn, der Ausfall beruht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HENRI-electronic GmbH. Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges Einverständnis von HENRI-electronic GmbH Schadenbeseitigung selbst oder durch Dritte vornimmt. Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten oder entgangenem Gewinn.

9. Schlussbestimmungen

Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Aalen vereinbart, mit der Maßnahme, dass HENRI-electronic GmbH berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Mieters zu klagen.

Angeschaut
AUSGEZEICHNET.ORG