EuP Verordnung

EuP - was ist EuP

Was verbirgt sich hinter "EuP" (Energy using Products). Die EuP-Verordnung des europäischen Parlaments definiert Rahmenbedingungen für ökologische Produktionsmethoden deren Einhaltung Voraussetzung ist. EuP-zertifizierte Produkte sind konform mit Energiespar-Standards, schonen Ressourcen, vermeiden Luftverschmutzung und Strahlungsbelastung und können leicht recycelt werden. Ab 27. April 2010 tritt die erste Stufe der Öko-Design-Richtlinie 2005_32_EG bzw. 278/2009 in Kraft, die die Mindest Wirkungsgrade externer Stromversorgungen neu festlegt. Hier ein Auszug aus dem Amtsblatt 278/2009 vom 6.April 2009

EuP-1: Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung (ab 27. April 2010) gilt folgendes:

Die Leistungsaufnahme bei Nulllast darf 0,50 W nicht übersteigen.
Bei AC+DC Netzteilen bis <51Watt = max 0,5W als Obergrenze.
Bei AC+DC Netzteilen über 51Watt = max 0,85W als Obergrenze.

EuP-2: Zwei Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung (ab 27. April 2011) gilt folgendes:

Die Leistungsaufnahme bei Nulllast darf die nachfolgend genannten Obergrenzen nicht übersteigen:
Bei AC-DC Gleichspannungs-Netzteilen bis <51Watt = max 0,3W als Obergrenze.
Bei AC-DC Netzteilen größer 51Watt = max 0,5W als Obergrenze.
Bei AC-AC Wechselstrom Netzteilen bis <51Watt = max 0,5W als Obergrenze.
Bei AC-AC Netzteilen über 51Watt = max 0,5W als Obergrenze

Von der Verordnung ausgenommen sind folgende Geräte:

+ Spannungswandler, die Strom einer Spannung von 230V aus dem Hauptversorgungsnetz in Strom einer Spannung von 110 V mit ähnlichen Eigenschaften wie Netzstrom umwandeln (Art. 1 Abs. 2 lit. a i.V.m. Art. 2 Nr. 6);

+ unterbrechungsfreie Stromversorgungen, also Vorrichtungen, die bei einem Absinken der Versorgungsnetzspannung auf ein unannehmbar niedriges Niveau automatisch eine Notstromversorgung bereitstellen (Art. 1 Abs. 2 lit. b i.V.m. Art. 2 Nr. 4);

+ Batterieladegeräte, wenn deren Ausgangsschnittstellen unmittelbar an eine abnehmbare Batterie angeschlossen werden (Art. 1 Abs. 2 lit. c i.V.m. Art. 2 Nr. 5);

+ Konverter für Halogenlampen, also externe Stromversorgungsgeräte zur Verwendung mit Niedervolt-Wolfram-Halogenlampen (Art. 1 Abs. 2 lit. d i.V.m. Art. 2 Nr. 3);

+ externe Stromversorgungen für medizinische Geräte (Art. 1 Abs. 2 lit. e); sowie externe Netzteile, die innerhalb einer bestimmten Frist als Zubehör oder Ersatzteil geliefert werden (Art. 1 Abs. 2 lit. f).

Amtsblatt Download unter:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:093:0003:0010:DE:PDF

Neben den Vorgaben die zukünftig in der EU erfüllt werden müssen, gibt es auch Vorschriften in anderen Teilen der Welt, welche in der Regel sehr ähnlich zur EuP-Richtlinie sind. Für Produkte, die außerhalb der EU verkauft werden, sollte folgendes beachtet werden. CEC und ENERGY STAR.

CEC - California Energy Commission

Der Kalifornische Govenor Arnold Schwarzenegger war Vorreiter dieser Idee und hat mit der CEC bereits vor Jahren Vorgaben festgelegt, unter denen Geräte in Kalifornien in den Markt gebracht werden dürfen. Angelehnt sind diese Vorgaben an ENERGY STAR.

ENERGY STAR

Die amerikanische Umweltschutzagentur (EPA) hat die Marke "Energy Star" ins Leben gerufen, in der Bedingungen für die Geräte festgelegt wurden. An diesen Vorgaben hat sich die EU angelehnt. Diese sind freiwillig durch die Hersteller zu erfüllen. Das Label "Energy Star" kann selbständig durch den Hersteller vergeben werden. Es gibt keine Kontrolle, ob die Produkte tatsächlich die "Energy Star"-Kriterien einhalten.

Für CEC und ENERGY STAR gilt:

Bei Level IV gültig ab 1. Juli 2008: Für AC-DC & AC-AC Netzteilleistung <1W = max. Leerlaufleistung = 0,5 W **** Bei Netzteilleistung 1...49W = max. Leerlaufleistung = 0,5 W **** Bei Netzteilleistung 50...250W = max. Leerlaufleistung = 0,5W

Bei Level V gültig ab 1. Juli 2010: Ausgangsspannung größer: Uout >= 6V = Netzteilleistung <1W = max. Leerlaufleistung 0,3W **** Bei Netzteilleistung 1...49W = max. Leerlaufleistung 0,3W **** Bei Netzteilleistung 50...250W = max. Leerlaufleistung 0,5W

Bei Level V gültig ab 1. Juli 2010: Ausgangsspannung kleiner: Uout <= 6V = Netzteilleistung <1W = max. Leerlaufleistung 0,3W **** Bei Netzteilleistung 1...51W = max. Leerlaufleistung 0,3W **** Bei Netzteilleistung 52...250W = max. Leerlaufleistung 0,5W

 

Weitere Öko-Vorgaben gelten in folgenden Ländern:

MEPS - Minimum Energy Performance (Australien und Neu Seeland)

Öko-Vorgabe für Australien und Neu Seeland = MEPS - Minimum Energy Performance

EISA - Energy Independence and Security (Nordamerika)

Öko-Vorgabe fü Nordamerika = EISA - Energy Independence and Security (Nordamerika)

CECP - China Energy Conservation Program (China)

Öko-Vorgabe für China: CECP - China Energy Conservation Program (China)

 

80 PLUS Zertifikat für PC Netzteile

Öko-Vorgabe für PC-Netzteile gibt es neben diesen verbindlichen Regelungen auch eine amerikanische Initiative zur Förderung von Netzteilen mit einem Wirkungsgrad größer 80 Prozent - ( 80plus ). Die Hersteller solcher PC-Netzteile können ihre Netzteile zertifizieren lassen und entsprechend deklarieren. Die Initiative ( 80plus ) unterliegt allerdings keiner gesetzlichen Vorschrift.

Zertifikate:

80 Plus

Lastsituation 20% = Wirkungsgrad 80%  - Lastsituation 50% = Wirkungsgrad 80% - Lastsituation 100% = Wirkungsgrad 80%

80 Plus Bronze

Lastsituation 20% = Wirkungsgrad 82% - Lastsituation 50% = Wirkungsgrad 85% - Lastsituation 100% = Wirkungsgrad 82%

80 Plus Silber

Lastsituation 20% = Wirkungsgrad 85% - Lastsituation 50% = Wirkungsgrad 88% - Lastsituation 100% = Wirkungsgrad 85%

80 Plus Gold

Lastsituation 20% = Wirkungsgrad 87% - Lastsituation 50% = Wirkungsgrad 90% - Lastsituation 100% = Wirkungsgrad 87%

 

(Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - diese Information dient nur als Schnellübersicht und zur Orientierung für unsere Kunden)

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